Übertragung der pensionsbehördlichen Aufgaben vom Bundestheater zur BVAEB
abgestimmt am
10.07.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz überträgt die pensionsbehördliche Zuständigkeit vom Bundestheater‑Holding auf die BVAEB, regelt den Datenschutz nach DSGVO und sieht einen einmaligen Betrag von 250 000 € vor.
einfache MehrheitXXVIII10.07.2025
Gesetz
Darstellende Künste
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die pensionsbehördliche Zuständigkeit wird von der Bundestheater‑Holding auf die BVAEB übertragen.
Beide Institutionen werden als Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 DSGVO benannt und dürfen personenbezogene Daten nur im unbedingt erforderlichen Umfang verarbeiten.
Die BVAEB kann auf Anfrage unverbindlich eine Pensionsprognose für bis zu drei Jahre in die Zukunft geben.
Die Bundestheater‑Holding zahlt innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten ein einmaliges Pauschalgeld von 250 000 € an die BVAEB.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.