Novelle zum Tabakgesetz: Regelungen für erhitzte Tabakerzeugnisse
abgestimmt am
10.07.2025
Zusammenfassung
Das Tabak‑ und Nichtraucher‑Schutzgesetz wird geändert, um erhitzte Tabakerzeugnisse zu definieren, sie mit Zigaretten‑Kennzeichnungspflichten gleichzustellen und das Aroma‑Verbot auf sie auszudehnen. Eine Übergangsfrist bis 31. Mai 2026 gilt für bereits im Markt befindliche Produkte.
einfache MehrheitXXVIII10.07.2025
Gesetz
Tabak
Gesundheit
Schwerpunkte
Ein neuer Begriff „erhitztes Tabakerzeugnis“ wird definiert, um diese Produkte rechtlich zu erfassen.
Kennzeichnungspflichten für erhitzte Tabakerzeugnisse werden den bestehenden Pflichten für Zigaretten, Selbstdreh‑Tabak und Wasserpfeifentabak gleichgestellt.
Die Ausnahmeregelungen für Tabak zum Selbstdrehen werden um erhitzte Tabakerzeugnisse erweitert.
Das Inkrafttreten ist für das Datum der Kundmachung vorgesehen; bereits im Markt befindliche Produkte dürfen bis zum 31. Mai 2026 weiterverkauft werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.