Bundesgesetz zur Umsetzung des Data Governance Act
abgestimmt am
09.07.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz setzt den EU‑Data‑Governance‑Act in Österreich um, schafft eine zentrale Informationsstelle, definiert den Bundeskanzler als zuständige Behörde für Datenintermediäre und legt Geldstrafen für Verstöße fest.
einfache MehrheitXXVIII09.07.2025
Gesetz
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Bundeskanzler richtet eine zentrale Informationsstelle ein, die von Statistik Österreich unterstützt wird und über data.gv.at eine durchsuchbare Bestandsliste aller verfügbaren geschützten Daten bereitstellt.
Der Bundeskanzler wird als zuständige Behörde für Datenvermittlungsdienste und die Registrierung datenaltruistischer Organisationen benannt und muss von Anbietern Aufzeichnungen erhalten sowie bei Beschwerden unterstützen.
Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen müssen der zuständigen Behörde Unterlagen bereitstellen, Auskünfte erteilen und die Rechte Betroffener darlegen.
Verstöße gegen die Pflichten aus dem DGA werden als Verwaltungsübertretungen geahndet; Geldstrafen reichen von 10 000 bis 100 000 Euro, abhängig vom Schweregrad des Verstoßes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.