Einführung von Orientierungsklassen, erweiterten Anstellungserfordernissen und digitalen Studierendenausweisen
abgestimmt am
11.07.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz führt Orientierungsklassen für Kinder ohne schulische Vorerfahrung ein, erweitert die Ausbildungsanforderungen für Elementarpädagog*innen und ermöglicht digitale Studierendenausweise. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.
einfache MehrheitXXVIII11.07.2025
Gesetz
Bildung
Hochschulausbildung
vorschulische Erziehung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein verpflichtendes Orientierungsgespräch wird eingeführt; bei festgestelltem Förderbedarf kann bis zu sechs Monate reiner Orientierungsunterricht in speziellen Orientierungsklassen stattfinden.
Das Anstellungserfordernis für Elementarpädagog*innen wird erweitert: Neben dem Universitätslehrgang (120 ECTS) werden nun auch Hochschullehrgänge und Bachelorstudiengänge (je 180 ECTS) anerkannt.
Ein digitaler Studierendenausweis wird für Pädagogische Hochschulen eingeführt; er enthält Name, Geburtsdatum und Matrikelnummer und kann optional weitere Funktionen besitzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.