Novelle zur Nachrichtendienste‑Überwachung und Sicherheitsbehörden
namentlich
abgestimmt am
09.07.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Telekommunikationsgesetz. Es schafft neue Befugnisse zur Überwachung unverschlüsselter und verschlüsselter Nachrichten, führt ein Vier‑Augen‑Prinzip mit dem Rechtsschutzbeauftragten ein und legt umfangreiche Berichtspflichten fest.
einfache MehrheitXXVIII09.07.2025
Gesetz
Strafrecht
Telekommunikation
namentliche Abstimmung
öffentliche Sicherheit
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Eine neue, organisatorisch getrennte Einheit innerhalb der Direktion führt künftig die Vertrauenswürdigkeitsprüfungen durch.
Die Strafnormen in § 6 werden erweitert (z. B. neue Straftatbestände aus dem StGB und WaffG) und die Bezugnahmen auf andere Gesetze werden präzisiert.
Ermöglicht den Aufschub von sicherheitspolizeilichen Eingriffen oder kriminalpolizeilichen Ermittlungen, wenn ein überwiegendes Interesse an der Erfüllung einer anderen Aufgabe besteht.
Einführung neuer Überwachungsbefugnisse: Z 8 erlaubt die Überwachung von unverschlüsselten Nachrichten, Z 9 erlaubt das Einbringen eines Programms zur Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.