Bundesgesetz zur Resilienz kritischer Einrichtungen (RKEG)
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Das RKEG legt fest, welche Einrichtungen als kritisch gelten, verlangt von ihnen Risikoanalysen, Resilienzpläne und Meldungen von Sicherheitsvorfällen und gibt dem Bundesministerium für Inneres weitreichende Aufsichts‑ und Durchsetzungsbefugnisse.
2/3 MehrheitXXVIII24.09.2025
Gesetz
Verfassung
Zivilschutz
Gerichtswesen
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Inneres ist die zentrale Behörde, die das Gesetz vollzieht und befugt ist, gegenüber obersten Organen der Vollziehung Befugnisse auszuüben.
Kritische Einrichtungen werden durch Bescheid nach einer Risikoanalyse und der nationalen Strategie als solche eingestuft.
Kritische Einrichtungen müssen innerhalb von neun Monaten nach Einstufung eine eigene Risikoanalyse erstellen und alle vier Jahre aktualisieren.
Auf Basis der behördlichen und eigenen Risikoanalyse sind technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Resilienzmaßnahmen zu ergreifen und in einem Resilienzplan zu dokumentieren.
Michael Schilchegger (FPÖ) spricht sich gegen das geplante Gesetz zur Sicherstellung der Resilienz kritischer Infrastrukturen aus. Er kritisiert die hohen Verwaltungsstrafen, den Ausbau der staatlichen Überwachungsmöglichkeiten und die zusätzlichen Kosten für Unternehmen sowie den Staat.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) unterstützt ein neues Gesetz zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen in Österreich. Ziel ist es, lebensnotwendige Dienste wie Energie, Verkehr und Gesundheit vor Angriffen durch fremde Staaten oder Kriminelle zu schützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.