Einspruch Österreich gegen Bangladeschs Beitritt zum Haager Beglaubigungsübereinkommen
abgestimmt am
24.04.2025
Zusammenfassung
Österreich will bis zum 29. Januar 2025 formell Einspruch gegen den Beitritt Bangladeschs zum Haager Apostille‑Übereinkommen einlegen, weil die Urkundensicherheit dort wegen Korruption zweifelhaft ist. Der Einspruch soll verhindern, dass apostillierte bangladeschische Dokumente ohne weitere Prüfung in Österreich akzeptiert werden.
einfache MehrheitXXVIII24.04.2025
Andere
Gerichtswesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich muss bis zum 29. Januar 2025 einen formellen Einspruch beim Depositarstaat (Niederlande) einreichen, um den Beitritt Bangladeschs wirksam zu blockieren.
Der Einspruch bedarf der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG, weil das Übereinkommen gesetzesändernd ist.
Da das Übereinkommen keine Angelegenheiten des eigenständigen Wirkungsbereichs der Länder berührt, ist keine Zustimmung des Bundesrates nötig.
Durch den Einspruch bleibt die volle diplomatische Beglaubigung für bangladeschische Urkunden bestehen, sodass österreichische Behörden die Dokumente weiterhin prüfen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.