Einführung von Trinkgeldpauschalen und Transparenzpflichten bei bargeldlosen Trinkgeldern
abgestimmt am
16.10.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz führt bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen für die Sozialversicherung ein und verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmer über den Aufteilungsschlüssel und bargeldlose Trinkgelder zu informieren.
einfache MehrheitXXVIII16.10.2025
Gesetz
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Einführung einer bundesweit einheitlichen Trinkgeldpauschale, die bei der Beitragsbemessung berücksichtigt wird.
Die Pauschalbeträge gelten als Maximalbeträge, werden jährlich mit einer Aufwertungszahl angepasst (erst ab 2029‑01‑01) und müssen im Internet veröffentlicht werden.
Die Änderungen treten am 1 Jänner 2026 in Kraft; die Pauschalbeträge müssen bis zum 30 September 2026 veröffentlicht werden, sonst verfällt das Verjährungsrecht für überhöhte Beiträge.
Arbeitgeber müssen den Aufteilungsschlüssel für Trinkgelder unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses mitteilen, spätestens bis 28 Februar 2026.
Die FPÖ-Abgeordnete lehnt die neue Trinkgeldpauschale ab, da sie freiwillige Leistungen besteuert und vor allem Geringverdiener belastet. Sie fordert stattdessen strengere Strafen gegen Arbeitgeber, die Arbeitszeiten falsch anmelden.
Josef Muchitsch betont die Wichtigkeit der Sozialversicherung für Trinkgeldempfänger und weist Vorwürfe über gezielte Prüfungen in der Gastronomie zurück. Er lobt den erreichten Kompromiss, der durch die Beseitigung vieler verschiedener Regelungen für mehr Rechtssicherheit sorgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.