Der Gesetzentwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz: Der 75‑Prozent‑Rabatt für emissionsfreie Fahrzeuge endet 2030, die digitale Vignette wird ab 2027 Pflicht, die Ersatzmaut steigt auf 270 €, und neue Tarifgruppen für 2026 werden eingeführt.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2025
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der 75‑Prozent‑Rabatt für Fahrzeuge der CO₂‑Emissionsklasse 5 gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2030.
Ab dem Vignettenjahr 2027 wird die Klebevignette vollständig durch die digitale Vignette ersetzt; die zeitabhängige Maut ist dann nur noch über Kennzeichen‑Registrierung zu zahlen.
Für das Jahr 2026 werden neue Mauttarifgruppen nach CO₂‑Klassen eingeführt; die Anlastung externer Kosten steigt von 70 % auf 80 %.
Der Höchstbetrag der Ersatzmaut wird von 250 € auf 270 € erhöht.
Die FPÖ lehnt die Reform des Mautgesetzes ab, da sie die Klebevignette abschafft und die Kosten für den Transportsektor erhöht. Thau fordert zudem eine faire, zeitbasierte Gültigkeit von Kurzzeitvignetten.
Die SPÖ unterstützt das neue Maut-Paket, um die Kosten des Güterverkehrs fairer von der Allgemeinheit auf die Verursacher zu übertragen. Ziel ist es zudem, den Güterverkehr verstärkt auf die Schiene zu lenken und durch Anreize den Umstieg auf emissionsfreie Lkw zu fördern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.