AETR‑Änderung 6: Angleichung an EU‑Lenk‑ und Ruhezeiten
abgestimmt am
26.03.2025
Zusammenfassung
Die 6. Änderung des AETR passt Definitionen, Lenk‑ und Ruhezeitregelungen sowie Pflichten von Verkehrsunternehmen an EU‑Vorschriften an und führt neue Musterformulare ein.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2025
Andere
Straßenverkehr
Europäische Union
internationales Abkommen
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2024
Neue Begriffsbestimmungen werden eingeführt, u. a. für „Fahrer“, „Ruhezeit“, „Fahrtunterbrechung“ und weitere.
Die täglichen Lenkzeiten dürfen 9 Stunden nicht überschreiten (zweimal pro Woche bis zu 10 Stunden), wöchentliche Höchstgrenze 56 Stunden, über zwei Wochen 90 Stunden.
Ruhezeiten werden neu geregelt: tägliche Ruhezeit mindestens 9 Stunden (regelmäßig 11 Stunden, teilbar in 3 + 9 Stunden), wöchentliche Ruhezeit mindestens 45 Stunden (reduziert auf 24 Stunden unter bestimmten Bedingungen).
Verkehrsunternehmen müssen Daten aus digitalen Fahrtenschreibern mindestens 12 Monate aufbewahren, sind für Verstöße ihrer Fahrer haftbar und müssen ihre Fahrer umfassend unterweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.