Digitalisierung der CEMT‑Genehmigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr
abgestimmt am
20.11.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine digitale Plattform und Mobilapplikation ein, über die CEMT‑Genehmigungen elektronisch verwaltet, zugeteilt und kontrolliert werden. Unternehmen geben ihre Daten in das System ein, Lenker*innen führen digitale Genehmigungs‑ und Fahrtdokumente mit und Aufsichtsorgane prüfen die Genehmigungen per QR‑Code.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2025
Gesetz
Informatik
Straßenverkehr
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Einführung einer digitalen CEMT‑Plattform und einer Mobilapplikation, über die Genehmigungen elektronisch verwaltet und zugeteilt werden.
Die Genehmigungsbehörde legt für jedes Unternehmen ein Konto an, überträgt die notwendigen Daten und weist die CEMT‑Genehmigungen den Unternehmenskonten zu.
Unternehmen müssen die CEMT‑Plattform nutzen, um die verpflichtenden Eintragungen im Fahrtenberichtsheft digital vorzunehmen; das System erzeugt dann die digitalen Genehmigungs‑ und Fahrtdokumente.
Aufsichtsorgane können bei Kontrollen per QR‑Code oder Fahrtidentifizierungsnummer die Gültigkeit der digitalen Dokumente prüfen; bei fehlender digitaler Kontrolle dürfen Papierdokumente geprüft werden.
Die FPÖ lehnt die Reform des Mautgesetzes ab, da sie die Klebevignette abschafft und die Kosten für den Transportsektor erhöht. Thau fordert zudem eine faire, zeitbasierte Gültigkeit von Kurzzeitvignetten.
Die SPÖ unterstützt das neue Maut-Paket, um die Kosten des Güterverkehrs fairer von der Allgemeinheit auf die Verursacher zu übertragen. Ziel ist es zudem, den Güterverkehr verstärkt auf die Schiene zu lenken und durch Anreize den Umstieg auf emissionsfreie Lkw zu fördern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.