Das Gesetz ändert das AVG, um Großverfahren zu beschleunigen: Schwelle von 100 auf 50 Beteiligte, elektronische Kundmachung im RIS, Wegfall der Edikt‑Sperre, längere Fristen und direkte Kostenzahlung. Inkrafttreten am 1. Januar 2026.
einfache MehrheitXXVIII19.11.2025
Gesetz
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
Die Schwelle für die Anwendung des Großverfahrens wird von mehr als 100 auf mehr als 50 Beteiligte gesenkt, damit mehr Verfahren von den Vorteilen des Großverfahrens profitieren können.
Die Verlautung von Verfahren wird künftig über das RIS erfolgen, zusätzlich zu einer kurzen Hinweisveröffentlichung in zwei landesweit verbreiteten Tageszeitungen.
Im Edikt muss ein Hinweis aufgenommen werden, dass Kundmachungen und Zustellungen künftig im RIS erfolgen können.
Die bisherige Pflicht, Edikte in Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu veröffentlichen, wird aufgehoben; das RIS wird die einzige Plattform für Edikt‑Veröffentlichungen sein.
Die FPÖ lehnt die geplante Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ab. Sie bezeichnet die Maßnahmen als ineffektiv, teuer und als Ablenkung von der eigentlichen Belastung der Gerichte durch Asylverfahren.
Muna Duzdar befürwortet die Novelle des Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Beschleunigung von Großprojekten. Ziel ist es, durch zentrale Koordination und klarere Abläufe wichtige Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz schneller zu realisieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.