Novelle zur Kostendeckung der Donau‑Schleusen und Umbenennung des Ministeriums
abgestimmt am
20.11.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Wasserstraßengesetz und das Schifffahrtsgesetz, führt ein Entgelt für die Schleusenaufsicht ein, ersetzt die Ministeriumsbezeichnung durch "Innovation, Mobilität und Infrastruktur" und legt einen Personal‑Deckel von 59 Vollzeitäquivalenten fest.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2025
Gesetz
Verwaltungsorganisation
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Ein neues Entgelt für die Schleusenaufsicht wird eingeführt; Lizenzinhaber zahlen monatlich eine Akontozahlung und erhalten jährlich eine geprüfte Abrechnung.
In allen genannten Paragraphen wird die Wortfolge "für Verkehr, Innovation und Technologie" durch "für Innovation, Mobilität und Infrastruktur" ersetzt.
Die Verweisungen auf § 18 Abs. 2 werden aufgehoben; das bedeutet, dass die direkte Kostenverrechnung zwischen Lizenzinhaber und via donau künftig ohne weitere gesetzliche Zwischenschritte erfolgt.
Organe der Schifffahrts‑ und Sicherheitsbehörden dürfen Geldstrafen künftig per Kredit‑/Debitkarte einziehen, was die Vollstreckung beschleunigt.
Die geplanten Änderungen am Schifffahrts- und Wasserstraßengesetz sollen administrative Hürden senken. Dies betrifft insbesondere die Kostenabrechnung bei Schleusen sowie den Einsatz von Fahrzeugen des Bundesheeres am Bodensee.
Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) befürwortet eine Gesetzesänderung, die die Finanzierung der Donau-Schleusen vom Bund auf die Kraftwerksbetreiber überträgt. Zudem begrüßt er die neue rechtliche Grundlage für das Bundesheer am Bodensee.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.