Erweiterung des Umweltbeschwerderechts & Anpassung an EU‑Umweltvorgaben
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Beschwerderecht von Umweltorganisationen, passt die Gewerbe‑ und Emissionsschutzordnung an EU‑Richtlinien an und führt Online‑Zustellungen ein, um Vertragsverletzungsverfahren der EU zu beenden.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Handel
Umwelt
Energie
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Umweltorganisationen und ausländische NGOs erhalten ein erweitertes Beschwerderecht, das nicht mehr von einer vorherigen Einwendung im Genehmigungsverfahren abhängt.
Die Angabe von gefährlichen Stoffen in Betriebsunterlagen wird präzisiert, sodass nun auch die mögliche Anwesenheit von Stoffen berücksichtigt werden muss.
Der Sicherheitsbericht muss auf behördliche Aufforderung hin aktualisiert werden, wenn neue Erkenntnisse dies rechtfertigen.
Bescheide zu Genehmigungen werden sechs Wochen lang im Internet veröffentlicht; damit gilt die Zustellung an Umweltorganisationen als erfolgt.
Die FPÖ-Abgeordnete Barbara Kolm kritisiert neue Gesetzesvorlagen zur Kesselanlagen-Novelle und zum MinroG als bürokratische Hindernisse für den Wirtschaftsstandort. Sie befürchtet eine Deindustrialisierung durch zu starke Rechte für NGOs. Demgegenüber stimmt sie der Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investitionsprämien zu.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) verteidigt notwendige Gesetzesanpassungen zur Erfüllung von EU-Vorgaben und hebt den Erfolg der Investitionsprämie hervor, die massiv zur Konjunktur beigetragen hat. Zudem appelliert er an alle Parteien, beim Billigstromgesetz gemeinsam für wirtschaftliche Impulse zu sorgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.