Einrichtung eines Tourismus‑Beschäftigtenfonds mit Jahresbudget von 6,5 Mio. €
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Das Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz richtet einen eigenen Fonds für Beschäftigte im Beherbergungs‑ und Gastronomiesektor ein. Der Fonds wird von einem dreiköpfigen Vorstand geleitet, erhält jährlich 6,5 Mio. € aus dem Bundeshaushalt und kann Zuschüsse für Arbeitsaufnahme, Weiterbildung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen gewähren.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Tourismus
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein Tourismusbeschäftigtenfonds wird mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet, der im gesamten Bundesgebiet tätig ist und sich ausschließlich auf den Wirtschaftszweig Beherbergung + Gastronomie konzentriert.
Der Fonds wird von einem dreiköpfigen Vorstand geleitet – Vertreter der Bundesarbeitskammer, einer Gewerkschaft des Hotel‑ und Gastgewerbes sowie eine unabhängige Tourismus‑Expertin – die alle für vier Jahre von der Bundesministerin ernannt werden.
Der Fonds unterstützt Beschäftigungsaufnahmen, finanziert Aus‑ und Weiterbildungen und sichert bestehende Arbeitsverhältnisse; die Leistungen sind nicht rechtsanspruchsbegründend.
Der Bund überweist jährlich 6,5 Mio. € an den Fonds (seit 2026), um die genannten Aufgaben zu finanzieren.
Die FPÖ-Abgeordnete kritisiert die Einschränkung von Nebenverdiensten für Arbeitslose. Sie fordert mehr Flexibilität, um den Kontakt zur Arbeitswelt zu erhalten und Ausbildungen nicht zu behindern.
Die SPÖ befürwortet eine Neuregelung des Zuverdienstes ab 2026. Damit können Menschen in längeren Ausbildungen (Pflege, Technik, Handwerk) zusätzlich Geld verdienen, um ihre Ausbildung finanziell zu bewältigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.