Mieten‑Wertsicherungsgesetz: Begrenzung von Mietsteigerungen & längere Befristungen
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Das 5. MILG begrenzt die vertragliche Wertsicherung von Wohnungsmieten, deckelt jährliche Mietsteigerungen und verlängert die Mindestbefristungsdauer für Unternehmer‑Vermieter.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Die Wertsicherung bei Wohnungsmietverträgen wird auf ein Berechnungsmodell beschränkt, das jährlich am 1. April nach dem VPI des Vorjahres angepasst wird.
Für Mietverträge, die dem Mietzinsbeschränkungssystem des MRG unterliegen, gilt zusätzlich ein Obergrenzen‑Deckel von 1 % für 2025 und 2 % für 2026.
Die Mindestbefristungsdauer für Wohnungsmietverträge wird von drei auf fünf Jahre erhöht, wenn der Vermieter als Unternehmer im Sinne des KSchG gilt.
Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft; für bereits bestehende Verträge gilt das Berechnungsmodell ab dem ersten April nach Inkrafttreten.
Die FPÖ kritisiert die geplante Mietpreisbremse als bloßes PR-Projekt, das keine echte Entlastung bringt, sondern nur die Komplexität erhöht. Zudem werden massive Mängel in der Wiener Wohnpolitik und ein hoher Sanierungsstau bemängelt.
Die SPÖ fordert durch das neue Gesetz einen stärkeren Schutz für Mieterinnen und Mieter gegenüber der Immobilienwirtschaft. Zentrale Maßnahmen sind die Verlängerung von Mietbefristungen auf fünf Jahre sowie eine effektive Mietpreisbremse, um die Wohnkosten zu senken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.