ASVG‑Änderung: Preisband für Arzneispezialitäten & Verlängerung von Generika‑ und Parallelimport‑Regelungen
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das ASVG: Es führt ein Preisband für gleichwertige Medikamente in 2027 und 2029 ein, verlängert die Preisregelungen für Generika/Biosimilars und die Richtlinien zu parallel importierten Heilmitteln bis Ende 2029 und legt damit neue Kosten für die Sozialversicherungsträger fest.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten wird in den Jahren 2027 und 2029 eingeführt; das Verfahren wird an den Stichtagen 1. Februar, 30. Juni und 1. Oktober jedes Jahres durchgeführt.
Die Preisbildungsregelung für Generika und Biosimilars wird von 2025 auf 2029 verlängert, indem die Jahreszahlen 2025 → 2029 und 2026 → 2030 ausgetauscht werden.
Die Frist für die Richtlinien zu parallel importierten Heilmitteln wird bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Alle neuen und geänderten Bestimmungen treten mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft, voraussichtlich ab dem 01. Januar 2026.
Die FPÖ kritisiert scharf neue Gesetze zur Diagnosencodierung und zu Arzneimittelpreisen. Kaniak warnt vor massiven Datenschutzmängeln, technischem Chaos in Arztpraxen und einer Gefährdung der Medikamentenversorgung durch zu niedrige Preise.
Die Diagnosencodierung dient laut Rudolf Silvan der Erstellung präziser, pseudonymisierter Statistiken. Dies ermöglicht es dem Gesundheitsministerium, Ressourcen gezielter einzusetzen und gesundheitliche Trends besser zu verstehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.