Einrichtung von Gesundheitsreformfonds und Reduktion von Pensions‑zu‑Kranken‑Versicherungs‑Überweisungen
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet drei Gesundheitsreformfonds ein, finanziert durch reduzierte Überweisungen der Pensionsversicherungsträger, um die ambulante Versorgung zu stärken. Ein Beirat berät die Mittelverwendung, die von der Bundesministerin per Verordnung festgelegt wird.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Einrichtung von drei Gesundheitsreformfonds bei der Österreichischen Gesundheitskasse, der Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau sowie bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.
Reduktion der Überweisungsbeträge von den Pensionsversicherungsträgern an die Krankenversicherungsträger für die Jahre 2026‑2030 (z. B. 360,6 Mio. € in 2026).
Die Pensionsversicherungsträger überweisen bis zum 28. Februar jedes Jahres die reduzierten Beträge an den Bund, der sie anschließend an die drei Fonds weiterleitet.
Ein Beirat aus fünf Mitgliedern, darunter zwei Gesundheitsexpert*innen, gibt bis zum 28. Februar 2026 Empfehlungen zur Mittelverwendung für 2026‑2027 und bis zum 30. September der Folgejahre für 2028‑2030.
Die Rednerin kritisiert die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten und bezeichnet die dafür geschaffenen Fonds als sinnlose bürokratische Umwege. Sie fordert, diese Konstrukte ersatzlos zu streichen.
Silvan macht die bisherige Regierung für das Defizit bei der Gesundheitskasse verantwortlich. Er betont, dass neue Beiträge genutzt werden müssen, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum und durch Digitalisierung zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.