Kopftuchverbot und erweiterte Schul‑Sicherheitsmaßnahmen
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz verbietet Mädchen bis 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs in der Schule, führt ein gestuftes Gesprächs‑ und Sanktionensystem bei Verstößen ein und erweitert die Suspendierungs‑ und Reintegrationsregeln.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Bildung
Primarstufe
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Lebensjahr wird eingeführt; das Verbot gilt nur innerhalb der Schule, nicht im dislozierten Unterricht oder bei schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb.
Bei einem ersten Verstoß muss die Schulleitung unverzüglich ein Gespräch mit dem betroffenen Mädchen und den Erziehungsberechtigten führen, um die Hintergründe zu klären.
Erneute Verstöße führen zu einer verpflichtenden Ladung durch die Schulbehörde; bei Nichtteilnahme werden weitere Konsequenzen und eine Meldung an den Kinder‑ und Jugendhilfeträger ausgelöst.
Bei Gefahr im Verzug kann die Schulbehörde eine sofortige Suspendierung von bis zu vier Wochen anordnen; bei Bedarf kann sie um maximal zwei Wochen verlängert werden.
Hermann Brückl (FPÖ) unterstützt das geplante Kopftuchverbot an Schulen als Schutzmaßnahme, fordert jedoch, dass dieses Verbot auch für Lehrkräfte gelten muss. Zudem kritisiert er, dass die Regierung lediglich Ordnungsmaßnahmen gegen Gewalt ergreift, statt echte Bildungsprobleme wie den Lehrermangel und sinkende Bildungsstandards zu bekämpfen.
Die NEOS schlagen eine Reform vor, die Kindern bei Problemen in der Schule besser hilft und Mädchen bis 14 Jahren durch ein Kopftuchverbot vor religiösem Druck schützt. Ziel ist es, Bildungsbiografien zu sichern und patriarchale Kontrolle im Klassenzimmer zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.