Modernisierung der Sozialversicherung – Videoteilnahme, erweiterte Angehörigen‑Mitversicherung und Umbenennung von Teil‑ zu Anteilspension
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert die Sozialversicherung: Er erleichtert die Videoteilnahme, erweitert die Mitversicherung für Angehörige und führt die neue Begrifflichkeit „Anteilspension“ ein. Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2026.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Erweiterung der Videoteilnahme: Stimmberechtigte können künftig von jedem Ort aus per gesicherter Video‑Verbindung an Sitzungen der Sozialversicherungsträger teilnehmen.
Anpassung der Anspruchsberechtigung für Angehörige: Die zehn‑monatige, unentgeltliche Haushaltsführung entfällt, wenn die Person sich der Kindererziehung widmet – gilt für Verwandte und nicht‑verwandte Personen.
Umbenennung von Teilpension zu Anteilspension in den relevanten Gesetzen (ASVG, GSVG, BSVG) und Anpassung der Berechnungsformeln.
Neue Prozentbereiche für die Teilpensions‑Berechnung: 25 %‑40,01 %, 40,01 %‑60 % und 60,01 %‑75 %; Rundung auf ganze Arbeitsstunden entfällt.
Die Rede befasst sich mit der Verbesserung der sozialen Lage von Holocaust-Überlebenden durch den Rückkauf von Pensionszeiten. Die Regelung wird auf Personen ausgeweitet, die Österreich bereits in den 1950er Jahren verlassen haben.
Die Gesetzesänderung soll Opfern des Nationalsozialismus, die erst nach dem Krieg ausgewandert sind, den Zugang zu Pensionsnachkäufen und Pflegegeld ermöglichen. Damit wird eine bisherige Lücke im Sozialrecht geschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.