Änderungen bei Gebühren und Rechtsweg für Besitzstörungsklagen
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz senkt die Gerichts‑ und Anwaltsgebühren für Besitzstörungsklagen mit Kraftfahrzeugen, legt einen niedrigen Streitwert von 40 Euro fest und eröffnet für fünf Jahre einen Rechtsweg zum Obersten Gerichtshof.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Notar
Steuerwesen
Rechtsanwalt
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ein neuer Anmerkungspunkt legt die Pauschalgebühr für Besitzstörungsklagen auf 70 Euro fest; endet das Verfahren nicht in der ersten Tagsatzung, steigt die Gebühr auf den vollen Tarif.
Für frühzeitig beendete Besitzstörungsklagen wird ein niedriger Streitwert von 40 Euro festgelegt.
Der Rechtsweg zum Obersten Gerichtshof wird für Besitzstörungssachen, die zwischen dem 31. Dezember 2025 und dem 1. Jänner 2031 eingereicht werden, von 2026‑01‑01 bis 2033‑12‑31 eröffnet.
Alle neuen Regelungen treten am 1. Jänner 2026 in Kraft und enden am 31. Dezember 2033.
Die FPÖ befürwortet die Senkung von Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie den Zugang zum Obersten Gerichtshof, um die missbräuchliche Nutzung von Besitzstörungsklagen im Verkehrsbereich zu stoppen.
Die SPÖ-Abgeordnete unterstützt neue Regeln gegen automatisierte Abzocke bei Grundstücksüberfahrten. Durch niedrigere Tarife ab 2026 sollen unrentable Klagen verhindert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.