Verlängerung des Krisenfolgenabmilderungs‑Gesetzes bis 2031
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Der Nationalrat verlängert das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen für marktbeherrschende Energieversorger bis zum 31. Dezember 2031. Die Änderung betrifft § 2 des Gesetzes und tritt mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Energie
Zivilschutz
Schwerpunkte
Das Gesetz wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert.
In § 2 wird die Zahl „2027“ durch „2031“ und das Datum „31.12.2027“ durch „31. Dezember 2031“ ersetzt.
Die neue Fassung tritt mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft.
Für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Die ÖVP möchte durch Gesetzesänderungen sicherstellen, dass der Staat bei künftigen Energiepreisschocks schneller eingreifen kann. Zudem soll eine Sonderregelung für große Energieversorger verlängert werden, um faire Preise zu garantieren.
Die SPÖ will Strom und Gas wieder in das Preisgesetz aufnehmen, um bei Missbrauch von Marktmacht direkt eingreifen zu können. Schroll kritisiert die hohen Gewinne der Energieversorger während der Krise und fordert die Opposition zur Zusammenarbeit beim kommenden Stromgesetz auf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.