Einführung des elektronischen Eltern‑Kind‑Passes und Erweiterung des Untersuchungsprogramms
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz führt den elektronischen Eltern‑Kind‑Pass (eEKP) ein, erweitert das Untersuchungsprogramm um ein Gesundheitsgespräch und eine zusätzliche Hebammenberatung und regelt Kosten, Datenzugriff sowie Löschfristen.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Ausweis
Familie
Gesundheit
Informatik
Familienleistungsausgleich
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der eEKP wird ab dem 1. Oktober 2026 für alle neu festgestellten Schwangerschaften verpflichtend eingeführt; Daten zu Kindern, die ab dem 1. März 2027 geboren werden, werden ebenfalls ausschließlich elektronisch erfasst.
Ein verpflichtendes Gesundheitsgespräch und eine zusätzliche Hebammenberatung werden eingeführt; das Gespräch kann bei einem Gesundheitsdiensteanbieter oder einer Vertragshebamme durchgeführt werden.
Zusätzliche Datenfelder (Gemeindekennziffer, Staatsbürgerschaft, Geburtsort, bPK‑GH) werden im eEKP gespeichert; diese Daten werden automatisiert aus dem Melderegister bzw. Patient/inn/en/index übernommen.
Die Kosten für das Gesundheitsgespräch und die Hebammenberatung werden zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu einem Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Die FPÖ lehnt die Reform des Eltern-Kind-Passes entschieden ab. Hauptkritikpunkte sind der Verlust der analogen Version, Datenschutzrisiken und die neue Geschlechterwahl bei Babys.
Silvan rechtfertigt den digitalen Eltern-Kind-Pass gegen Kritik der FPÖ. Er betont die Vorteile der Vernetzung, der Sicherheit durch digitale Nachvollziehbarkeit und der automatisierten Erinnerungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.