Krypto‑Meldepflichtgesetz – Registrierung, Melde- und Sorgfaltspflichten für Krypto‑Dienstleister
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine verpflichtende Registrierung und Meldepflicht für Anbieter von Krypto‑Dienstleistungen ein, legt Sorgfaltspflichten für Nutzer fest und sieht hohe Geldstrafen bei Verstößen vor. Die Meldungen werden jährlich an das Finanzamt übermittelt und anschließend innerhalb von neun Monaten an die Behörden der teilnehmenden Staaten weitergeleitet.
2/3 MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Handel
Internet
Industrie
Informatik
Finanzwesen
Steuerwesen
Geldwirtschaft
Europäische Union
Währungsbeziehungen
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Einmalige Registrierung aller Krypto‑Dienstleister, die im Inland tätig sind, mit Frist bis 31. Dezember 2026 bzw. innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.
Meldepflicht für sämtliche meldepflichtigen Kryptowert‑Transaktionen; Meldungen müssen jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Sorgfaltspflichten für Krypto‑Nutzer (natürliche Personen und Rechtsträger): Selbstauskunft einholen, beherrschende Personen melden und Änderungen unverzüglich melden.
Datenaufbewahrungspflicht: Alle erhobenen Informationen sind zehn Jahre nach Ablauf des Meldezeitraums zu löschen.
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Mit dem Betrugsbekämpfungspaket will die SPÖ Steuerhinterziehung und unfaire Gewinnverschiebungen großer Konzerne bekämpfen. Durch Maßnahmen wie höhere Mindeststeuern für Konzerne, strengere Regeln bei Luxusimmobilien und bessere Kontrolle von Kryptowährungen soll sichergestellt werden, dass alle ihren fairen Beitrag leisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.