Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes – Lesbarkeit & einheitliche Bezugsgrößen
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Preisauszeichnungsgesetz: Er ersetzt die Ministeriumsbezeichnung, legt feste Schriftgrößen für Preisangaben fest und verlangt einheitliche Bezugsgrößen innerhalb eines Betriebs.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Preis
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums wird von „wirtschaftliche Angelegenheiten“ zu „Wirtschaft, Energie und Tourismus“ geändert.
Es wird ein neuer Absatz eingeführt, der festlegt, dass Preisangaben in Selbstbedienungsbetrieben gut lesbar sein müssen (mindestens 8 mm für den Verkaufspreis, 4 mm für den Grundpreis; digital 3,5 mm). Ist die Verkaufspreisschrift größer als 8 mm, muss die Grundpreisschrift 50 % der Größe betragen.
Innerhalb einer Betriebsstätte müssen für jede Produktgruppe einheitliche Bezugsgrößen (z. B. kg, l) bei der Grundpreisauszeichnung verwendet werden.
Die neuen Regelungen treten mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
Axel Kassegger (FPÖ) kündigt die Zustimmung zum neuen Preisauszeichnungsgesetz an. Er kritisiert jedoch, dass das Gesetz keinen wirtschaftlichen Nutzen bringt und stattdessen neue Bürokratie durch kleinteilige Schriftgrößen-Regeln schafft.
Die ÖVP setzt gegen Shrinkflation auf Transparenz statt auf staatliche Preiskontrollen. Durch eine Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes sollen Kunden künftig klar informiert werden, wenn Produkte kleiner werden, aber der Preis gleich bleibt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.