Bundesgesetz zur Stärkung der Cybersicherheit (NISG 2026)
abgestimmt am
12.12.2025
Zusammenfassung
Das NISG 2026 schafft ein zentrales Bundesamt für Cybersicherheit, definiert kritische Einrichtungen und legt umfangreiche Risikomanagement‑ und Meldepflichten fest. Es führt CSIRTs, ein nationales Koordinierungszentrum und hohe Geldstrafen bei Verstößen ein.
2/3 MehrheitXXVIII12.12.2025
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Verfassung
Telekommunikation
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Bundesamt für Cybersicherheit wird als zentrale Behörde eingerichtet und übernimmt die Koordination, Aufsicht und Durchsetzung der neuen Cyber‑Sicherheitsregeln.
Wesentliche und wichtige Einrichtungen werden in 18 Sektoren (z. B. Energie, Verkehr, Gesundheit) definiert und müssen sich im Register (§ 29) melden.
Betroffene Einrichtungen müssen Risikomanagement‑Maßnahmen umsetzen, jährlich Selbstdeklarationen abgeben und erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden.
Computer‑Notfallteams (CSIRTs) werden eingerichtet, erhalten Befugnisse zur Schwachstellenscans und koordinieren die Reaktion auf Vorfälle großen Ausmaßes.
Die FPÖ spricht sich vehement gegen das NIS-Gesetz aus. Sie kritisiert die enorme bürokratische Belastung für Unternehmen sowie das Sicherheitsrisiko durch die Zentralisierung sensibler Daten beim Innenministerium.
Friedrich Ofenauer (ÖVP) setzt sich für das neue Cybersicherheitsgesetz ein, um die Resilienz gegen hybride Angriffe zu stärken. Er betont, dass der Entwurf durch Expertenarbeit verbessert wurde und die neue Behörde primär beratend unterstützen soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.