Anti‑Mogelpackungs‑Gesetz – Kennzeichnungspflicht bei Shrinkflation
abgestimmt am
25.02.2026
Zusammenfassung
Das Anti‑Mogelpackungs‑Gesetz verpflichtet Lebensmittel‑ und Drogerieeinzelhändler, Produkte zu kennzeichnen, deren Menge bei gleichbleibender Verpackung reduziert wurde und dadurch der Preis pro Einheit steigt. Kleine Betriebe sind ausgenommen; größere Unternehmen müssen ein gut sichtbares Schild anbringen. Verstöße werden zunächst mit einem Verbesserungsauftrag geahndet, danach mit Geldstrafen.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Gesetz
Preis
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für alle Lebensmittel‑ und Drogerieeinzelhändler, außer kleinen Betrieben mit ≤ 400 m² Verkaufsfläche und ≤ 5 Filialen.
Kennzeichnungspflicht: Waren, deren Menge reduziert wurde und deren Preis pro Einheit um mindestens 3 % steigt, müssen für 60 Tage gekennzeichnet werden.
Nur vorverpackte Produkte, für die bereits eine Grundpreisauszeichnungspflicht besteht, fallen unter die Kennzeichnung.
Umsetzung der Kennzeichnung: Unternehmen mit > 5 Filialen müssen das Schild am Produkt, Regal oder in unmittelbarer Umgebung anbringen; kleinere Unternehmen benötigen ein DIN‑A1‑Schild im Eingangsbereich.
Die FPÖ-Abgeordnete lehnt den neuen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Shrinkflation ab, weil dieser das Problem laut ihrer Meinung nur verschiebt. Sie kritisiert, dass die Pflichten dem Handel statt den Produzenten aufgebürdet werden, was zu mehr Bürokratie führen könnte. Statt neuer Gesetze plädiert sie für bestehende rechtliche Instrumente.
Die ÖVP-Abgeordnete unterstützt die neue Transparenzmaßnahme, da sie die Kompetenz der Verbraucher stärkt und kleine Betriebe schont. Sie sieht darin einen Weg, das Vertrauen in die Wirtschaft zu fördern und den Fokus auf Wachstum zu legen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.