Gesetz zur Bekämpfung von Scheinunternehmen und Erweiterung der Sozialversicherungsregelungen
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das ASVG, GSVG und SBBG, um Scheinunternehmen besser zu bekämpfen: Pflichtversicherung endet rückwirkend bei Feststellung, neue Auskunftspflichten und Prüfungsabgabe, höhere Haftungsquote im Bauwesen und die SVS wird Kooperationsstelle. Inkrafttreten am 1. Jänner 2026.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Baupolitik
soziale Sicherheit
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Die Pflichtversicherung endet rückwirkend mit dem im Bescheid nach § 8 SBBG festgesetzten Datum, sobald ein Unternehmen als Scheinunternehmen gilt.
Ein neuer § 42c gibt dem Versicherungsträger das Recht, von Dritten Auskünfte und Einsicht in Geschäftsbücher zu verlangen, wenn diese über relevante Informationen verfügen.
Falls die notwendigen Unterlagen fehlen, kann der Versicherungsträger eine Prüfungsabgabe in Höhe der geschätzten Beiträge vorschreiben; diese Abgabe wird ausschließlich von den Krankenversicherungsträgern eingezogen und fließt der Finanzierung der Krankenversicherung zu.
Beiträge, Sicherheiten und Pfändungsrechte, die für Sozialversicherungsbeiträge bestellt wurden, können nicht nach der Insolvenzordnung angefochten werden, wenn das Vermögen des Schuldners mindestens die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens deckt; bei geringem Vermögen gilt ein Anfechtungsgrenzwert von 4 000 €.
Die FPÖ wirft der Bundesregierung vor, durch chaotische Gesetze wie das Betrugsbekämpfungsgesetz und unfaire NoVA-Regelungen die Wirtschaft zu belasten. Besonders kleine Händler werden durch neue bürokratische Anforderungen bei Kassensystemen überfordert.
Mit dem Betrugsbekämpfungspaket will die SPÖ Steuerhinterziehung und unfaire Gewinnverschiebungen großer Konzerne bekämpfen. Durch Maßnahmen wie höhere Mindeststeuern für Konzerne, strengere Regeln bei Luxusimmobilien und bessere Kontrolle von Kryptowährungen soll sichergestellt werden, dass alle ihren fairen Beitrag leisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.