Einbindung von Strom‑ und Gaspreisen ins Preisgesetz + E‑Control‑Überwachung
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Der Entwurf hebt die Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz auf, führt einen neuen Überwachungsmechanismus ein und passt zahlreiche Bezeichnungen an, um den Staat bei Preismissständen im Energiesektor zu stärken.
2/3 MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Preis
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Ein neuer Überwachungsmechanismus erlaubt der E‑Control, bei Verdacht auf ungerechtfertigte Preiserhöhungen Untersuchungen zu starten und ggf. für bis zu sechs Monate Preisobergrenzen festzulegen.
Die Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz wird aufgehoben, sodass diese Energieträger künftig unter die allgemeinen Preisregeln fallen.
Preisbestimmungen für Strom und Gas müssen künftig die EU‑Richtlinien 2019/944 und 2024/1788 berücksichtigen.
Bei der Preisfestsetzung werden neben Produktions‑ und Vertriebskosten auch Arbeitsplätze, Investitionsbedarf und Versorgungssicherheit einbezogen.
Die ÖVP möchte durch Gesetzesänderungen sicherstellen, dass der Staat bei künftigen Energiepreisschocks schneller eingreifen kann. Zudem soll eine Sonderregelung für große Energieversorger verlängert werden, um faire Preise zu garantieren.
Die SPÖ will Strom und Gas wieder in das Preisgesetz aufnehmen, um bei Missbrauch von Marktmacht direkt eingreifen zu können. Schroll kritisiert die hohen Gewinne der Energieversorger während der Krise und fordert die Opposition zur Zusammenarbeit beim kommenden Stromgesetz auf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.