Semestrierung, Deutschförderung und neue Schulform Werkschulheim
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine semestrierte Oberstufe ein, erweitert Deutschförderklassen und -kurse, legt Qualitäts‑ und Dokumentationspflichten fest und schafft das neue Schulformat Werkschulheim. Die Änderungen treten gestaffelt zwischen 2026 und 2027 in Kraft.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Einführung einer semestrierten Oberstufe: Lehrpläne ab der 10. Schulstufe werden in Winter‑ und Sommersemester aufgeteilt, die Semestrierung wird durch Verordnung der Schulleitung mit Zustimmung der Schulbehörde erlassen.
Erweiterung von Deutschförderklassen und -kursen: Schulen können auf Anweisung der Schulleitung eigenständig Sprachfördermaßnahmen umsetzen; ein Konzept muss bis 31. März des vorangehenden Schuljahres vorgelegt werden.
Qualitätssicherung: Bei Deutschförderklassen und -kursen müssen verpflichtend Diagnoseinstrumente eingesetzt und individuelle Förderpläne erstellt werden; der Bundesminister kann per Verordnung geeignete Instrumente festlegen.
Einführung des Werkschulheims als neue Schulform, die eine fünfjährige Oberstufe mit integrierter Handwerksausbildung bietet und das bisherige Aufbaugymnasium ersetzt.
Hermann Brückl (FPÖ) lehnt Teile des neuen Bildungsgesetzes ab, da er die Aufweichung von Sprachhürden als Gefahr für das Bildungsniveau sieht. Er fordert, dass Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse in Förderklassen unterrichtet werden sollten. Zudem plädiert er für eine stärkere Förderung beruflicher Ausbildungen gegenüber rein akademischen Wegen.
Die Rednerin stellt eine Schulreform vor, die durch mehr Entscheidungsfreiheit für Lehrkräfte und verpflichtende Sommerschulen die Deutschförderung verbessern soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.