Das Gesetz passt das Bildungsinvestitionsgesetz an: Es erhöht die Förderbeträge für Ganztagsschulen, erweitert die Übertragungsfristen bis 2033 und legt fest, dass nicht genutzte Mittel zurückgezahlt werden müssen.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ab 2025 wird jährlich ein zusätzlicher Betrag von 10 Mio. € bereitgestellt, der ausschließlich für Personalkosten in schulischer Tagesbetreuung und außerschulische Betreuungsangebote verwendet werden darf.
In Bundesländern, in denen mindestens 30 % der Schülerinnen und Schüler ganztägige Schulen besuchen, können die Gesamtsummen aus § 2 auch für Maßnahmen nach Absatz 4a verwendet werden; in den Jahren 2026‑2027 gilt diese Möglichkeit bereits bei einem Anstieg von nur 0,5 Prozentpunkten.
Der Höchstbetrag pro Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung wird von 55 000 € auf 60 000 € erhöht.
Der Höchstbetrag pro Gruppe für Personalkosten in der Tagesbetreuung steigt von 9 000 € auf 10 000 € jährlich.
Die Rednerin plädiert für den Ausbau verschiedener Ganztagsmodelle. Dies soll soziale Gerechtigkeit fördern und Eltern bei der Erwerbstätigkeit unterstützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.