Erweiterung der Risiko‑Bewertung im Nationalbankgesetz
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Der Finanzausschuss beantragt, im Nationalbankgesetz 1984 eine Formulierung aufzunehmen, die Aufsichtsbehörden verpflichtet, bei der Prüfung systemischer Risiken auch mögliche negative Folgen für die Realwirtschaft zu berücksichtigen.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Der Antrag fügt eine neue Formulierung ein, die Aufsichtsbehörden verpflichtet, bei der Bewertung von systemischen Risiken auch mögliche negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu berücksichtigen.
Die Ergänzung soll die Konsistenz zwischen dem Nationalbankgesetz und anderen Finanzgesetzen wie dem Bankwesengesetz und dem Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz erhöhen.
Durch die erweiterte Risiko‑Bewertung können frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um Störungen im gesamten Finanzsystem zu verhindern.
Barbara Kolm lehnt die Novelle des Finanzmarktsammelgesetzes ab, da sie statt Deregulierung lediglich mehr Bürokratie und staatliche Kontrolle schafft. Sie sieht darin eine Gefahr für Investitionen und den Wirtschaftsstandort Österreich.
Krainer verteidigt die hohe Qualität und Innovationskraft der österreichischen Finanzmarktaufsicht. Er hebt die Erfolge der Reformen seit 2007 hervor und zeigt sich offen für eine Diskussion über die vollständige Selbstfinanzierung der Banken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.