Einführung eines ESG‑Rating‑Vollzugsgesetzes und Erweiterung der FMA‑Befugnisse
abgestimmt am
26.03.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein nationales ESG‑Rating‑Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2024/3005 in Österreich wirksam macht und die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Finanzwesen
Europäische Union
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige nationale Behörde für die Überwachung der ESG‑Rating‑Verordnung benannt.
Die FMA unterstützt die ESMA bei allgemeinen Untersuchungen, Vor‑Ort‑Prüfungen und übernimmt dabei dieselben Befugnisse wie die ESMA.
Die FMA kooperiert mit Behörden anderer EU‑Mitgliedstaaten und informiert die ESMA über festgestellte Verstöße.
Die FMA muss der ESMA unverzüglich alle für die Aufsicht relevanten Informationen übermitteln.
Die FPÖ stimmt dem Kapitalmarktgesetz und dem Produktivitätsratgesetz zu. Bei der ESG-Rating-Verordnung äußert Arnold Schiefer jedoch massive Kritik an der entstehenden Bürokratie und fordert Entlastungen für die Wirtschaft.
Die Rednerin befürwortet Gesetzesänderungen zur Attraktivierung der europäischen Kapitalmärkte und zur Überprüfung des Fiskalrates. Sie betont die Wichtigkeit eines starken Binnenmarktes und mahnt zur finanziellen Verantwortung im Budget.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.