Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
abgestimmt am
25.02.2026
Zusammenfassung
Das Übereinkommen legt ein umfassendes Regelwerk zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in internationalen Meeren fest, inklusive Umweltprüfungen, Meeresschutzgebieten, gerechter Nutzen‑Aufteilung und Technologietransfer für Entwicklungsländer.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Andere
Umwelt
Vereinte Nationen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Übereinkommen definiert zentrale Begriffe (z. B. maringenetische Ressourcen, In‑situ‑Sammlung) und legt die allgemeinen Ziele – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – fest.
Die Vorteile aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen sollen gerecht und ausgewogen zwischen allen Vertragsparteien, insbesondere Entwicklungsstaaten, aufgeteilt werden.
Die Vertragsparteien können gebietsbezogene Managementinstrumente, darunter Meeresschutzgebiete, einrichten, um besonders schützenswerte Ökosysteme zu bewahren.
Für alle Tätigkeiten in den betroffenen Meeresgebieten ist vor Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, die auch kumulative und grenzüberschreitende Auswirkungen berücksichtigt.
Die FPÖ wirft der Regierung vor, Symbolpolitik bei internationalen Verträgen zu betreiben, während im Inland wichtige Reformen fehlen. Der Fokus sollte auf der Entbürokratisierung und der Stärkung der heimischen Wirtschaft liegen.
Franz Hörl (ÖVP) unterstützt das neue UNO-Abkommen zum Schutz der Hochsee, um die biologische Vielfalt und die Wissenschaft zu fördern. Gleichzeitig wehrt er sich gegen Vorwürfe der FPÖ und betont die erreichten Reformen für die Gastronomie.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.