Österreichischer Stabilitätspakt 2025 – Umsetzung der EU‑Fiskalregeln
abgestimmt am
25.02.2026
Zusammenfassung
Der ÖStP 2025 setzt die EU‑Fiskalregeln in Österreich um, definiert Maastricht‑Defizit‑ und Schuldenobergrenzen und legt bis 2029 konkrete Haushaltsziele für Bund, Länder und Gemeinden fest.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Andere
Föderalismus
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der ÖStP 2025 legt für die Jahre 2026‑2029 verbindliche Maastricht‑Saldo‑Ziele fest, die Bund, Länder und Gemeinden nicht unterschreiten dürfen.
Ab 2030 wird der strukturelle Saldo, abgeleitet vom EU‑Nettoausgabenpfad, zwischen Bund (76 %) und Länder/Gemeinden (24 %) aufgeteilt.
Bei außergewöhnlichen Ereignissen können Ausweichklauseln aktiviert werden, wodurch die zulässigen Defizit‑ und Schuldenobergrenzen vorübergehend überschritten werden dürfen.
Finanzielle Sanktionen, die von der EU verhängt werden, werden nach dem Verursachungsprinzip zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.
Arnold Schiefer (FPÖ) kritisiert die mangelnde Transparenz beim maastrichtrelevanten Budgetdefizit. Er warnt davor, dass unklare Finanzfragen den Wirtschaftsstandort Österreich schwächen und Unternehmen zur Kapitalflucht bewegen könnten.
Der neue Stabilitätspakt soll die Finanzen von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern besser steuerbar machen. Er sorgt für mehr Transparenz und eine schnellere Datenlieferung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.