Bundesstraßennotfallgesetz – Notfallbefugnisse für das Bundesstraßennetz
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Das Bundesstraßennotfallgesetz ermöglicht dem Bundesminister, im Falle einer großflächigen Störung der Energieversorgung oder anderer Katastrophen Notfallverordnungen zu erlassen, die vorübergehend Tunnelsicherheitsstandards aussetzen und den Straßenbetrieb einschränken können. Die Verordnungen gelten höchstens zehn Tage und das Gesetz tritt am 07.01.2026 in Kraft.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur kann im Notfall Verordnungen erlassen, um das Bundesstraßennetz bei großflächigen Störungen der Energieversorgung oder ähnlichen Katastrophen zu sichern.
Die Verordnungen können die Mindeststandards der Tunnelsicherheit temporär aussetzen oder anpassen sowie den Straßenbetrieb (z. B. Schneeräumung) einschränken, wenn dies für die Aufrechterhaltung des Verkehrs nötig ist.
Verordnungen treten mit ihrer Kundmachung in Kraft, gelten höchstens zehn Tage und werden automatisch aufgehoben, sobald die Notlage endet.
Die Bevölkerung muss über die ergriffenen Maßnahmen auf den Internetseiten des Bundesministeriums und der Bundesstraßenverwaltung informiert werden.
Die FPÖ befürwortet die Gesetzesvorlage zur Krisenvorsorge im Verkehrswesen. Ziel ist es, durch befristete Maßnahmen den geordneten Betrieb auf Bundesstraßen auch bei einem Stromausfall sicherzustellen.
Die SPÖ unterstützt das Bundesstraßennotfallgesetz, um bei einem Stromausfall den Betrieb wichtiger Tunnel und Straßen sicherzustellen. Ohne dieses Gesetz müssten Tunnel aus Sicherheitsgründen gesperrt werden, was die Versorgung der Bevölkerung gefährden würde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.