Anpassung des Fiskal‑ und Produktivitätsratgesetzes 2021 an EU‑Haushaltsrahmenrichtlinie
abgestimmt am
26.03.2026
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Fiskal‑ und Produktivitätsratgesetz 2021 an EU‑Vorgaben an, stärkt die Überwachungs‑ und Berichtspflichten des Fiskalrates, führt regelmäßige Ex‑Post‑Bewertungen ein und verlangt alle fünf Jahre eine externe Evaluierung.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2026
Gesetz
Wirtschaft
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Fiskalrat muss künftig die Einhaltung länderspezifischer Haushaltsregeln überwachen und die Einheitlichkeit des nationalen Haushaltsrahmens bewerten.
Jährlich ist ein Bericht zu erstellen, der Bewertungen und Empfehlungen des Fiskalrates zusammenfasst und dem Nationalrat sowie der Bundesregierung vorgelegt wird.
Der Fiskalrat führt regelmäßige, objektive Ex‑Post‑Bewertungen von makroökonomischen und haushaltsbezogenen Prognosen durch.
Mitglieder des Fiskalrates müssen Fach‑Expertinnen und -Experten im Finanz‑ und Budgetwesen sein, weisungsfrei arbeiten und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen.
Die FPÖ stimmt dem Kapitalmarktgesetz und dem Produktivitätsratgesetz zu. Bei der ESG-Rating-Verordnung äußert Arnold Schiefer jedoch massive Kritik an der entstehenden Bürokratie und fordert Entlastungen für die Wirtschaft.
Die Rednerin befürwortet Gesetzesänderungen zur Attraktivierung der europäischen Kapitalmärkte und zur Überprüfung des Fiskalrates. Sie betont die Wichtigkeit eines starken Binnenmarktes und mahnt zur finanziellen Verantwortung im Budget.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.