Änderungen im Börse‑, Kapitalmarkt‑, Referenzwerte‑ und Wertpapieraufsichtsgesetz (2026)
abgestimmt am
26.03.2026
Zusammenfassung
Die Vorlage ändert das Börse‑, Kapitalmarkt‑, Referenzwerte‑ und Wertpapieraufsichtsgesetz. Sie führt strengere Zulassungsbedingungen für Aktien, neue elektronische Meldewege und ein KMU‑Wachstumsmarkt‑Regime ein sowie höhere Geldstrafen.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2026
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein neuer § 39a legt fest, dass Unternehmen, deren Aktien zum Handel zugelassen werden sollen, eine Mindest‑Marktkapitalisierung von 1 Mio € (oder entsprechendes Eigenkapital) nachweisen müssen.
Die FMA kann künftig vorschreiben, dass bestimmte Meldungen und Übermittlungen ausschließlich elektronisch erfolgen müssen.
Ein neues Registrierungsverfahren für KMU‑Wachstumsmarkt‑Segmente wird eingeführt, das klare Trennungen zu anderen MTF‑Segmenten verlangt und ein separates Verzeichnis der notierten Instrumente erfordert.
Die Frist für die Billigung von Prospekten wird auf 10 Arbeitstage verkürzt; bei Erstangeboten gilt eine Frist von 20 Arbeitstagen.
Die FPÖ stimmt dem Kapitalmarktgesetz und dem Produktivitätsratgesetz zu. Bei der ESG-Rating-Verordnung äußert Arnold Schiefer jedoch massive Kritik an der entstehenden Bürokratie und fordert Entlastungen für die Wirtschaft.
Die Rednerin befürwortet Gesetzesänderungen zur Attraktivierung der europäischen Kapitalmärkte und zur Überprüfung des Fiskalrates. Sie betont die Wichtigkeit eines starken Binnenmarktes und mahnt zur finanziellen Verantwortung im Budget.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.