Einführung des mittleren Managements und Erweiterung der Verwaltungsunterstützung an Schulen
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz führt das „mittlere Management“ an Schulen ein, erweitert Administrator‑ und Vertretungsfunktionen, legt Einrechnungsstunden nach Schulgröße fest und sieht zusätzliche Kosten von rund 18,5 Mio. € jährlich vor.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Bildung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Funktion „Mittleres Management“ an allgemeinbildenden Pflichtschulen, die administrative Unterstützung der Schulleitung organisiert.
Erweiterung des Vertragsbedienstetengesetzes um § 40b, das die Anzahl der Administrator*innen nach Vollbeschäftigungsäquivalenten staffelt und Einrechnungsstunden zur Reduktion der Unterrichtsverpflichtung festlegt.
Im Gehaltsgesetz wird das Wort „Vertretung und verwaltungsmäßigen“ eingefügt, um die neue Unterstützungsfunktion klar zu benennen.
Einführung von § 26g im Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz, das das mittlere Management regelt; gilt ab 1. September 2026 für Schulen mit ≥ 15 Klassen und ab 1. September 2027 für kleinere Schulen.
Die FPÖ lehnt die aktuelle Dienstrechtsreform ab, weil sie statt neuer Lehrkräfte lediglich das vorhandene Personal mit Bürokratie und Managementaufgaben belastet. Herbert fordert eine strikte Trennung zwischen Unterricht und Verwaltung durch eigenes Personal.
Die ÖVP-Abgeordnete setzt sich für die Einführung eines mittleren Managements ein, um Lehrkräfte von administrativen Aufgaben zu befreien. Dabei fordert sie, dass auch kleine Schulen berücksichtigt werden und die Ressourcen fair verteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.