Die 23. Führerscheingesetz‑Novelle erweitert Klasse‑B‑Berechtigungen für schwere Einsatzfahrzeuge, verlängert Instruktor‑Zulassungen auf zehn Jahre, verkürzt Prüfungswiederholungsfristen und verschärft das Verbot technischer Prüfungsunterstützung.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Justizwache bis 5 500 kg dürfen mit einer Klasse‑B‑Berechtigung gefahren werden, wenn ein Ministerium die besondere Eignung bestätigt.
Die Zulassung von Instruktoren und Übungsplätzen gilt für zehn Jahre; danach prüft die Kommission erneut in vereinfachter Form.
Kommt es zu Mängeln bei Instruktoren oder Übungsplätzen, setzt die Kommission Fristen zur Behebung; bei Nichtbehebung kann das Training untersagt werden.
Die Wiederholungsfrist für die Fahrprüfung wird von zwei Wochen auf zwölf Tage verkürzt.
Der FPÖ-Abgeordnete Maximilian Weinzierl kritisiert den Vorschlag, das Öffnen von Autotüren mit dem „holländischen Griff“ in Fahrschulen vorzuschreiben. Er sieht darin reine Symbolpolitik der Grünen ohne wissenschaftliche Grundlage. Stattdessen müssten die Regierung und andere Parteien sich um dringende Themen wie Pendlerverkehr, Industrieabwanderung und die Sicherheit im öffentlichen Raum kümmern.
Die 23. Novelle des Führerscheingesetzes wird als Erfolg für Sicherheit und Effizienz gewertet. Sie verschärft die Strafen für Prüfungsbetrug und vereinfacht Regelungen für Autofahrer sowie Einsatzkräfte wie die Feuerwehr.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.