Novelle des IVS‑Gesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2010/40/EU
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das IVS‑Gesetz, um die überarbeitete EU‑Richtlinie und ihre Delegierten Verordnungen in nationales Recht zu übernehmen. Er definiert neue Begriffe, legt vier vorrangige Anwendungsbereiche fest, regelt die Datenverfügbarkeit über einen Nationalen Zugangspunkt und führt Sanktionen bei Verstößen ein.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der Gesetzesentwurf erweitert den Geltungsbereich, indem er die Verfügbarkeit von Daten und die Einführung von IVS‑Diensten in den vorrangigen Bereichen festlegt.
Er definiert Grundsätze für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme, darunter Interoperabilität, Rückwärtskompatibilität und Barrierefreiheit.
Vier vorrangige Anwendungsbereiche werden festgelegt: Informations‑ und Mobilitätsdienste, Reise‑/Transport‑Management, Verkehrssicherheit und kooperative automatisierte Mobilität.
Die vorrangigen Maßnahmen umfassen die Bereitstellung EU‑weiter multimodaler Reise‑Informationsdienste, Echtzeit‑Verkehrsinformationen, ein Mindestniveau an Verkehrsmeldungen, den eCall‑Dienst und sichere Lkw‑Parkplatz‑Informationen.
Wolfgang Moitzi unterstützt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung intelligenter Verkehrssysteme. Durch die Nutzung digitaler Daten soll der öffentliche Verkehr attraktiver werden und der Transitverkehr in Regionen wie Tirol durch bessere digitale Routenplanung besser gesteuert werden.
Ein neues Gesetz soll Navigationssysteme dazu verpflichten, Abfahrverbote auf Hauptrouten technisch zu berücksichtigen. Dies soll die Sicherheit erhöhen und Anwohner vor Lärm und Abgasen schützen, die durch Ausweichverkehr entstehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.