Asyl‑ und Migrationspakt‑Anpassungsgesetz 2026 (AMPAG)
abgestimmt am
20.05.2026
Zusammenfassung
Das AMPAG 2026 passt das Asylgesetz, das BBU‑G, das BFA‑G, das Fremdenpolizeigesetz, das Grundversorgungs‑Gesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz an, um Terminologie zu vereinheitlichen, neue Regelungen für Unionsbürger einzuführen und die Verfahren für Flüchtlings‑ und Subsidiärschutz klarer zu strukturieren.
einfache MehrheitXXVIII20.05.2026
Gesetz
Flüchtling
Staatsangehöriger
öffentliche Sicherheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Das Asylgesetz 2005 wird grundlegend überarbeitet: Begriffe wie „Asylwerber“ werden durch das neutrale „Antragsteller“ ersetzt und die Gliederung in Haupt‑, Abschnitts‑ und §‑Ebenen neu strukturiert.
Ein neuer § 6 führt eine gesonderte Regelung für Anträge von Unionsbürgern ein, die nur zulässig sind, wenn die in der Verordnung über den Schutz von EU‑Staatsangehörigen festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Bestimmungen zu unzulässigen Anträgen werden präzisiert: Ein Antrag ist abgelehnt, wenn der Antragsteller bereits in einem Drittstaat oder einem anderen EU‑Staat Schutz erhalten hat.
Die Kooperations‑ und Meldepflichten der Antragsteller werden erweitert, etwa die Pflicht zur periodischen Meldung des Aufenthaltsortes und die Bereitstellung von Identitätsnachweisen.
Die FPÖ spricht sich gegen den EU-Migrationspakt aus, den sie als 'rote Teppich' für Massenmigration kritisiert. Darmann warnt vor sozialen Folgen und fordert stattdessen konsequente Remigration.
Der ÖVP-Abgeordnete Ernst Gödl betont den Erfolg der aktuellen Migrationspolitik durch sinkende Zahlen in der Grundversorgung und mehr Abschiebungen. Er kritisiert die FPÖ scharf dafür, dass sie wichtige Maßnahmen wie den EU-Asylpakt ablehnt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.