Vereinfachtes Verfahren und neue Vorgaben für Privatschulen und Schülerheime
abgestimmt am
23.04.2026
Zusammenfassung
Die Novelle vereinfacht die Gründung und Führung von Privatschulen sowie privaten Schülerheimen, bündelt Anträge und legt einheitliche Vorgaben für Organisationsstatute fest.
einfache MehrheitXXVIII23.04.2026
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein neues, gebündeltes Antragsverfahren ermöglicht es dem Schulerhalter, gleichzeitig die Errichtung, das Organisationsstatut und das Öffentlichkeitsrecht zu beantragen.
Der Schulerhalter muss Nachweise zu finanzieller, personeller, räumlicher und technischer Ausstattung erbringen; insbesondere die Anbindung an den digitalen Schul‑Datenverbund.
Die Genehmigung erlischt, wenn die Schule ein Schuljahr nicht betrieben wird, die Rechtspersönlichkeit des Schulerhalters endet oder die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Ein Organisationsstatut muss bestimmte Mindestinhalte enthalten, darunter Name, Standort, Schulerhalter, Lehrplan und technische Vorgaben.
Die Grünen kritisieren die ungleiche Behandlung von kleinen Statutschulen und großen konfessionellen Schulen im aktuellen Gesetz. Sie fordern, dass staatliche Gelder an die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf oder aus einkommensschwachen Familien gekoppelt werden müssen.
Mölzer unterstützt die Erleichterungen für Privatschulen, sieht darin aber keinen Ersatz für ein funktionierendes öffentliches Schulwesen. Er fordert Verbesserungen bei der Integration und setzt sich zudem für eine österreichische Schule in Ljubljana ein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.