Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – Klarstellung des Angehörigenbonus & Datenübermittlung
abgestimmt am
23.04.2026
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf präzisiert den Anspruch und das Ende des Angehörigenbonus, erlaubt eine rückwirkende Auszahlung von bis zu einem Jahr und schafft eine rechtliche Grundlage für die jährliche Übermittlung pseudonymisierter Pflegedaten an zentrale Gesundheitsbehörden.
einfache MehrheitXXVIII23.04.2026
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Gesetzestext ergänzt das Allgemeine Pensionsgesetz als neue Rechtsgrundlage für die Pflegegeldregelungen.
Der Wortlaut von § 12 Abs. 1 Z 4 wird präzisiert, um die Unterbringung in forensisch‑therapeutischen Zentren und speziellen Anstalten zu regeln.
Ein neuer Absatz definiert, dass der Anspruch auf den Angehörigenbonus mit dem letzten Kalendermonat endet, in dem die Voraussetzungen (Selbst‑/Weiterversicherung, Pflegegeldstufe ≥ 4, sonstige Bedingungen) wegfallen.
Die Auszahlung des Angehörigenbonus kann rückwirkend bis zu einem Jahr erfolgen, frühestens ab dem 1. Juli 2023, wenn die Voraussetzungen im Folgemonat noch vorliegen.
Die FPÖ-Abgeordnete stimmt dem Bundespflegegeldgesetz zu, kritisiert aber scharf die Förderung ideologisch geprägter Medien mit Pflegegeldern. Sie fordert eine bessere Nutzung der Mittel für die eigentlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen.
Josef Muchitsch beschreibt das neue Pflegegesetz als wichtige Wartungsmaßnahme für das Pflegesystem. Er hebt hervor, dass vor allem Unklarheiten beim Angehörigenbonus beseitigt werden, auch wenn dies nicht die ideale sozialdemokratische Lösung darstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.