Das Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz beschleunigt Genehmigungen für Anlagen aus erneuerbaren Quellen, führt ein integriertes Netzinfrastrukturplan (NIP) ein und legt Flächen für Leitungsanlagen fest.
2/3 MehrheitXXVIII11.06.2026
Gesetz
Umwelt
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert die Rechtsgrundlage und Zuständigkeiten für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energieanlagen.
Ziel ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Ausweisung von Flächen für Leitungsanlagen über mehrere Bundesländer und die Festlegung von Grundsätzen für Flächenausweisungen innerhalb eines Bundeslandes.
Ein vereinfachtes Grobprüfungsverfahren prüft, ob Umwelt‑ und Artenschutzprüfungen entfallen können, wenn die Anlage im Trassenkorridor liegt oder keine erheblichen unbeabsichtigten Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Der Bundesminister erstellt bis 30. Juni 2028 einen integrierten Netzinfrastrukturplan, der alle geplanten Anlagen, Speicher und Leitungsnetze koordiniert und alle vier Jahre aktualisiert wird.
Gewessler kritisiert die Blockadehaltung einiger Bundesländer beim Ausbau von Wind- und Solarkraft. Sie bezeichnet das neue Gesetz als wichtigen Schritt zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus dem Ausland.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) hebt die Bedeutung des neuen Gesetzes zur Beschleunigung erneuerbarer Energien hervor. Er lobt den Kompromiss mit den Grünen und kritisiert die FPÖ für deren mangelnde Kooperation.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.