Das neue Verbraucherkreditgesetz 2026 stärkt den Schutz von Kreditnehmern durch strengere Bonitätsprüfungen und erweiterte Informationspflichten.
einfache MehrheitXXVIII21.05.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Finanzwesen
Bürgerliches Recht
Geld- und Kreditwesen
Verwaltungsorganisation
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das neue Gesetz tritt am 20. November 2026 in Kraft.
Es ist verboten, Verbrauchern Kredite anzubieten, die sie nicht ausdrücklich angefordert haben.
Kreditgeber müssen die Kreditwürdigkeit der Kunden sehr genau prüfen, um Überschuldung zu vermeiden; bei negativer Prüfung darf kein Kredit gewährt werden.
Werbung für Kredite muss einen deutlichen Warnhinweis enthalten, dass Kreditaufnahme Geld kostet.
Die FPÖ kritisiert die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie als schädlich. Sie sieht darin eine Schwächung des Verbraucherschutzes, eine zu hohe bürokratische Last für Banken und einen erschwerten Zugang zu Krediten für junge Menschen und Pensionisten.
Muna Duzdar spricht sich für das neue Gesetz zur Änderung des Verbraucherkreditrechts aus. Sie betont, dass der Schutz vor schnellen Online-Kreditentscheidungen wichtiger sei als die Entlastung von Unternehmen bei Informationspflichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.