Das Gesetz stärkt den Verbraucherschutz im Online-Handel und bei Finanzdienstleistungen durch neue Informationspflichten und eine verpflichtende Online-Rücktrittsfunktion.
einfache MehrheitXXVIII07.07.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Finanzwesen
Bürgerliches Recht
Versicherungswesen
Verwaltungsorganisation
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Integration von Finanzdienstleistungen in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.
Einführung einer verpflichtenden Online-Rücktrittsfunktion (Widerrufsbutton) für Online-Verträge.
Neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Softwareaktualisierungen von Waren.
Verwendung harmonisierter Kennzeichnungen und Mitteilungen für Garantien und Gewährleistungen.
Peter Wurm (FPÖ) spricht sich für die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zum Konsumentenschutz aus. Er hebt Verbesserungen wie einen einfachen Widerruf beim Online-Shopping, das Recht auf menschliche Ansprechpartner bei KI-Finanztools und bessere Informationen zu Ersatzteilen hervor.
Die Rednerin befürwortet die Umsetzung neuer EU-Richtlinien, die den Verbraucherschutz beim Online-Handel verbessern. Durch mehr Transparenz und einen einfachen Widerrufsbutton sollen Käufer gestärkt und nachhaltigeres Konsumverhalten gefördert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.