ESAP-Justizgesetz: Digitale Unternehmensdaten und elektronische Archivierung
abgestimmt am
07.07.2026
Zusammenfassung
Das ESAP-Justizgesetz ermöglicht die rein digitale Archivierung von Unternehmensunterlagen und verpflichtet Unternehmen zur Bereitstellung von Daten in einem zentralen europäischen Portal.
einfache MehrheitXXVIII07.07.2026
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Einführung eines zentralen europäischen Portals für den Zugriff auf Unternehmensdaten.
Möglichkeit der rein elektronischen Archivierung und Speicherung aller geschäftsrelevanten Unterlagen.
Verpflichtung für große Unternehmen, Berichte (z. B. Jahresabschlüsse, Nachhaltigkeitsberichte) in maschinenlesbarem Format zu übermitteln.
Börsennotierte Gesellschaften müssen Vergütungsberichte und andere Informationen digital bereitstellen.
Der Abgeordnete kritisiert die Umsetzung einer EU-Richtlinie für ein zentrales Unternehmensdatenportal. Er sieht darin einen massiven bürokratischen Aufwand und eine Gefahr für die österreichische Wirtschaft.
Durch das European-Single-Access-Point-Justizgesetz sollen Unternehmensinformationen in der EU zentralisiert werden. Dies erleichtert es Investoren, österreichische Firmen zu finden, und fördert so das Wirtschaftswachstum ohne neuen bürokratischen Aufwand.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.