Zusammenfassung
Gründung einer internationalen Kommission zur Prüfung und Festlegung von Schadenersatzansprüchen infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine.einfache Mehrheit XXVIII 10.07.2026
Andere
Europarat
Opferhilfe
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen für die Ukraine.
- Das Mandat umfasst Schäden, die ab dem 24. Februar 2022 im ukrainischen Hoheitsgebiet oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone entstanden sind.
- Das Übereinkommen tritt voraussichtlich mit einer Mindestanzahl von 25 Unterzeichnern und einer bestimmten Finanzierungshöhe in Kraft.
- Es wird erwartet, dass Russland die Kosten der Kommission und die Entschädigungen übernimmt, sobald es Mitglied wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.