Einrichtung einer Internationalen Schadenersatzkommission für die Ukraine

Zusammenfassung

Gründung einer internationalen Kommission zur Prüfung und Festlegung von Schadenersatzansprüchen infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine.
einfache Mehrheit XXVIII 10.07.2026
Andere
Europarat
Opferhilfe
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen für die Ukraine.
  • Das Mandat umfasst Schäden, die ab dem 24. Februar 2022 im ukrainischen Hoheitsgebiet oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone entstanden sind.
  • Das Übereinkommen tritt voraussichtlich mit einer Mindestanzahl von 25 Unterzeichnern und einer bestimmten Finanzierungshöhe in Kraft.
  • Es wird erwartet, dass Russland die Kosten der Kommission und die Entschädigungen übernimmt, sobald es Mitglied wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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