Änderungen im Schifffahrts‑ und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zur Umsetzung EU‑Richtlinie 2021/1187
abgestimmt am
11.07.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Schifffahrts‑ und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, führt ein Kontrollregister, neue Definitionen und Priorisierungs‑ sowie Informationsregeln für EU‑Richtlinien‑Vorhaben ein und ergänzt Vorgaben zu CO₂‑neutralen Fahrzeugen und Bunker‑Konzessionen.
einfache MehrheitXXVIII11.07.2025
Gesetz
Umwelt
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Ein neues Kontrollregister wird eingerichtet, in dem Daten zu Kontrollen (Fahrzeugkennzeichen, Ort, Ergebnis etc.) gespeichert und nach drei Jahren gelöscht werden.
Neue Definitionen werden eingeführt (z. B. Genehmigungsentscheidung, Genehmigungsverfahren, Vorhabenträger, Benannte Behörde), um die EU‑Richtlinie 2021/1187 eindeutig umzusetzen.
Vorhaben, die unter die EU‑Richtlinie fallen, erhalten Priorität im Genehmigungsverfahren; die Behörde muss für eine zügige Durchführung sorgen.
Die benannte Behörde muss über ein digitales Informationsportal allgemeine und projektspezifische Informationen zu Genehmigungen bereitstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.